Das Honorar wird gemäss Tarif 590 (KomplementärTherapie) abgerechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch via Healthapp.
Die Abklärung der Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung liegt in der Verantwortung der Klientin / des Klienten. Rückforderungsbelege werden selbstständig bei der Zusatzversicherung eingereicht.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, können in Rechnung gestellt werden.